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Zwei Wege zur Absicherung im Alter
Eine so genannte Rentenversicherung ist eine Versicherung, in die ein erwerbstätiger Mensch zur Zeit seiner Erwerbstätigkeit einbezahlt, um so im Alter, wenn keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen wird, eine finanzielle Absicherung zu haben und seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten kann. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Einzahlungspflicht, die durch den Generationenvertrag und auch das Sozialgesetz geregelt wird. Soll heißen, wer arbeitet muss auch bezahlen, erhält dann aber auch im Gegenzug einen Anspruch auf Zahlung einer Rente. Leider sind durch die zunehmende Verschiebung von Rentnern und Arbeitnehmern die Renten so in der aktuellen Form nicht mehr sicher und auch wenn ein Anspruch besteht kann es zu Ausfällen kommen, sollte die demografische Entwicklung so weiter gehen. Es empfiehlt sich daher auch eine private Rentenversicherung abzuschließen. Solch eine private Rentenversicherung wird von Banken, Sparkassen und natürlich auch direkt von Versicherungsinstituten angeboten. Bei privater Vorsorge gibt es inzwischen auch schon verschiedenste Modelle, die in ihrer Art und Weise mehr oder weniger risikobehaftet sind. So kann man fürs Alter in sicheren Geldanlagen, so genannten Fonds, vorsorgen, aber auch Aktienspekulationen werden angeboten. Bei beiden Rentenversicherungen wird in den meisten Fällen monatlich einbezahlt und während die gesetzliche Rentenversicherung erst ab dem 67. Lebensjahr greift, beziehungsweise auch schon nach dem 65. Lebensjahr, wenn man 45. Beitragjahre vorweisen kann, kann die private Vorsorge zu einem Lebenszeitpunkt greifen, der für den Versicherungsnehmer frei definierbar ist. Günstig ist derweil eine Verbindung aus beiden Rentenversicherungen zu nennen, denn die gesetzliche Rentenversicherung wird nach aktuellem Stand nicht das leisten können, was sie heutzutage immer noch leistet.